Die m&k gmbh verpflichtet sich, Edelmetalle aus sogenannten Sekundärrohstoffen, die aus dem Recyclingprozess gewonnenen wurden, zu verwenden. Wir sind kein Hersteller und vertreiben ausschließlich Produkte von Lieferanten, die sich dem „Code of Conduct“ verpflichtet haben. Dies gilt ohne Ausnahme und wird durch uns kontrolliert. Das bedeutet insbesondere, dass die Lieferfirmen folgende Vorraussetzungen erfüllen und im Rahmen unserer Zertifizierung nach ISO 9001:2015 durch den TÜV geprüft und zertifiziert werden:
Somit unterstützt die m&k gmbh die internationalen Bemühungen, die terroristischen und militärischen Auseinandersetzungen und Menschenrechtsverletzungen, z.B. im Kongo im Zusammenhang mit den Geschäften der Edelmetallbranche zu verhindern. Wer als deutsches Unternehmen Edelmetalle erzeugt und verarbeitet, trägt eine außerordentliche Verantwortung – vom Anfang bis zum Ende der Wertschöpfungskette. Das Bewusstsein dieser gemeinsamen Verantwortung unserer Branche drückt sich im Verhaltenskodex der Fachvereinigung Edelmetalle e.V. (FVEM) aus.
Die m&k gmbh richtet sich strikt nach diesem Verhaltenskodex, auch wenn keine Mitgliedschaft im FVEM besteht.
Die Mitgliedsunternehmen richten ihr wirtschaftliches und gesellschaftliches Handeln nach den allgemein anerkannten ethischen Prinzipien aus. Ihre Aktivitäten und Erzeugnisse tragen zum Wohlstand bei, während gleichzeitig nachteilige Auswirkungen auf künftige Generationen nach Möglichkeit vermieden oder zumindest auf ein absolutes Minimum beschränkt werden. Dies verlangt die unbedingte Einhaltung fundamentaler Menschenrechte und den unbedingten Respekt vor Kulturen oder Sitten und Gebräuchen mit Blick auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch gegenüber allen, die von den Aktivitäten der Edelmetallindustrie betroffen sind
Quelle: Verhaltenskodex der Fachvereinigung Edelmetalle e.V.
Da die m&k gmbh weder Chemikalien herstellt noch importiert, fallen wir unter die Regelungen für sogenannte „Nachgeschaltete Anwender“.
Hieraus ergibt sich für uns weder eine Registrierungspflicht gemäß REACH noch die Pflicht zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern. Die von der m&k gmbh gelieferten Halb- und Fertigerzeugnisse enthalten, soweit nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, keine oder unter den maximalen Grenzen (nach REACH-Verordnung) liegende Verunreinigungen mit Stoffen der „Kandidatenliste“. Sollten von uns bezogene Halb- oder Fertigerzeugnisse unter die REACHVerordnung fallen, werden wir dies auf unseren Lieferdokumenten ausdrücklich festhalten und die benötigten Sicherheitsdatenblätter beilegen.
Eine genaue Aufschlüsselung der stofflichen Beschaffenheit bezogener Produkt kann kostenpflichtig als Werkszeugnis oder chemische Analyse bei der m&k gmbh in Auftrag gegeben werden. Wir bitten Sie, dies bei der Bestellung mit anzugeben. Eine nachträgliche Ausstellung ist in der Regel nicht möglich.
Die von der m&k gmbh gelieferten Halb- und Fertigerzeugnisse enthalten, soweit nicht ausdrücklich darauf hingeiwesen wird, keine oder unter den maximalen Grenzen (nach RoHS-Richtlinie) liegende Verunreinigung durch folgende Stoffe:
< 0, 1 %
Die genauere Auschlüsselung der stofflichen Beschaffenheit bezogener Produkte kann kostenpflichtig als Werkszeugnis oder chemische Analyse bei der m&k gbh in Auftrag gegeben werden. Wir bitten Sie, dies bei der Bestellung mit anzugeben. Eine nachträgliche Austellung ist in der Regel nicht möglich.
Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 036424 / 811-28 an.