Code of Conduct

Konfliktfreie Edelmetalle und Verhaltenskodex

Die m&k gmbh verpflichtet sich, Edelmetalle aus sogenannten Sekundärrohstoffen, die aus dem Recyclingprozess gewonnenen wurden, zu verwenden. Wir sind kein Hersteller und vertreiben ausschließlich Produkte von Lieferanten, die sich dem „Code of Conduct“ verpflichtet haben. Dies gilt ohne Ausnahme und wird durch uns kontrolliert. Das bedeutet insbesondere, dass die Lieferfirmen folgende Vorraussetzungen erfüllen und im Rahmen unserer Zertifizierung nach ISO 9001:2015 durch den TÜV geprüft und zertifiziert werden:

  • kein Primärgold (Minengold) annehmen
  • eine absolut transparente Lieferkette aufweisen
  • ihre Mitarbeiter speziell zu diesen Themen schulen und ausbilden
  • Verantwortung gegenüber ihren Kunden übernehmen
  • jährliche Überprüfung der Aktualität und Angemessenheit dieser Politik betreiben

Somit unterstützt die m&k gmbh die internationalen Bemühungen, die terroristischen und militärischen Auseinandersetzungen und Menschenrechtsverletzungen, z.B. im Kongo im Zusammenhang mit den Geschäften der Edelmetallbranche zu verhindern. Wer als deutsches Unternehmen Edelmetalle erzeugt und verarbeitet, trägt eine außerordentliche Verantwortung – vom Anfang bis zum Ende der Wertschöpfungskette. Das Bewusstsein dieser gemeinsamen Verantwortung unserer Branche drückt sich im Verhaltenskodex der Fachvereinigung Edelmetalle e.V. (FVEM) aus.

Die m&k gmbh richtet sich strikt nach diesem Verhaltenskodex, auch wenn keine Mitgliedschaft im FVEM besteht.

Grundlegende Prinzipien der Wirtschaftsethik

Die Mitgliedsunternehmen richten ihr wirtschaftliches und gesellschaftliches Handeln nach den allgemein anerkannten ethischen Prinzipien aus. Ihre Aktivitäten und Erzeugnisse tragen zum Wohlstand bei, während gleichzeitig nachteilige Auswirkungen auf künftige Generationen nach Möglichkeit vermieden oder zumindest auf ein absolutes Minimum beschränkt werden. Dies verlangt die unbedingte Einhaltung fundamentaler Menschenrechte und den unbedingten Respekt vor Kulturen oder Sitten und Gebräuchen mit Blick auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch gegenüber allen, die von den Aktivitäten der Edelmetallindustrie betroffen sind

  1. Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Ausbeutung
    Die Mitgliedsunternehmen ächten Zwangsarbeit, Kinderarbeit oder jegliche andere Form von Ausbeutung und Menschenverachtung. Sie setzen sich für die Förderung der Menschenrechte ein.
  2. Diskriminierung
    Die Mitgliedsunternehmen tolerieren in keinem Fall Diskriminierung z.B. nach Rasse, Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion, Alter, Behinderungen oder sexueller Orientierung. Sie verpflichten sich, ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor physischer, psychischer, sexueller oder verbaler Belästigung zu schützen und entsprechende Vorkommnisse zu ahnden.
  3. Meinungsfreiheit
    Das Recht auf Meinungsfreiheit wird geschützt.

COMPLIANCE – Übereinstimmung mit den bestehenden Gesetzen

  1. Umsatzsteuerbetrug
    Edelmetalle bieten aufgrund ihres hohen Wertes ständig einen Zielpunkt für Umsatzsteuerbetrug bei der Anlieferung von Recyclingmaterial an die EdelmetallScheideanstalten. Die Mitgliedsunternehmen verpflichten sich in besonderer Weise, die Einhaltung der aktuellen Gesetze zur Umsatzsteuer zu beachten und die Behörden bei der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs zu unterstützen.
  2. Geldwäscheprävention
    Die Einhaltung der nationalen und internationalen Bestimmungen zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und der verantwortliche Umgang mit Edelmetallen über die gesamte Lieferkette sind für die Mitgliedsunternehmen von großer Bedeutung. Die Mitgliedsunternehmen bauen geeignete Prozesse und Strukturen auf, um zu verhindern, dass sie für Zwecke der Geldwäsche, der Steuerhinterziehung oder anderer Steuerdelikte missbraucht werden. Besteht der Verdacht von Geldwäsche, arbeiten sie kooperativ mit den Ermittlungsbehörden zusammen.
  3. Korruption
    Die Mitgliedsunternehmen treffen geeignete Vorkehrungen, um Bestechung und Vorteilsnahme zu unterbinden.
  4. Conflict Minerals
    Die Mitgliedsunternehmen treffen geeignete Maßnahmen, um Finanzierungen von terroristischen Aktivitäten im Zusammenhang mit Edelmetallgeschäften zu verhindern. Hierzu gehört die Unterstützung der internationalen Bemühungen, Klarheit über den Bezug und die Herkunft von Mineralien zu gewinnen. Ziel ist zu verhindern, dass dort geförderte Mineralien und deren Export Terrorismus und militärische
    Auseinandersetzungen in diesen Ländern unterstützen können.
  5. Fairer Wettbewerb
    Die Mitgliedsunternehmen halten die Gesetze zum Schutz des fairen Wettbewerbs ein. Insbesondere treffen sie keine verbotenen Preisabsprachen oder Absprachen zur Aufteilung von Märkten oder Kunden mit Wettbewerbern. Sie achten darauf, insbesondere auch bei Verbandssitzungen, dass keine geheimen strategischen Informationen, insbesondere zu Preisen, Mengen oder Kunden, ausgetauscht werden.
  6. Datenschutz
    Die Mitgliedsunternehmen erkennen das allgemeine Persönlichkeitsrecht ihrer Mitarbeiter und der Mitarbeiter ihrer Geschäftspartner an. Sie achten deswegen darauf, dass personenbezogene Daten nur in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen verarbeitet und weitergegeben werden.

Nachhaltigkeit

Die Edelmetalle herstellende und verarbeitende Industrie stellt einzigartige Produkte von hohem Wert und von vitaler Bedeutung für ein modernes Leben her. Edelmetalle sind Schlüsselprodukte für Innovation und technischen Fortschritt, für Umweltschutz und Energieeinsparung. Edelmetalle helfen mit, die Lebensqualität zu verbessern. Die Unternehmen der Edelmetallindustrie betreiben in hohem Maße Forschung und Entwicklung z.B. auf dem Gebiet der Anwendung von Edelmetallen in Bereichen, die das Prinzip der Nachhaltigen Entwicklung erfüllen und fördern. Edelmetalle sind unbegrenzt recyclebar und schonen die natürlichen Ressourcen, Die Mitgliedsunternehmen sind sich dieser Eigenschaften bewusst und richten ihr unternehmerisches Tun nach den Prinzipen der Nachhaltigkeit aus.
  1. Ressourcen
    Die in Deutschland produzierten Edelmetalle werden aus Altmaterial wieder gewonnen. Durch die Wiederaufarbeitung von edelmetallhaltigen Materialien leisten die Mitgliedsunternehmen einen wichtigen Beitrag zur Schonung von Ressourcen. Die Mitgliedsunternehmen sorgen durch stetige Innovation dafür, dass die Produktionsprozesse stets dem Stand der Technik entsprechen und daher die Beanspruchung der Umwelt so gering wie möglich gehalten wird. Die Mitgliedsunternehmen streben stetig danach, den Verbrauch von natürlichen Ressourcen sowie Belastungen für die Umwelt, die durch die Wiederaufarbeitung oder Herstellung edelmetallhaltiger Produkte entstehen, zu reduzieren.
  2. Umwelt- und Gesundheitsschutz
    Die Mitgliedsunternehmen halten alle umweltpolitischen und gesundheitspolitischen Bestimmungen penibel ein. Dem Schutz der Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt ein besonderes Augenmerk.
  3. Gesellschaftliche Verantwortung
    Die Edelmetallindustrie trägt zu Wachstum und Wohlstand bei. Sie sichert tausende von Arbeitsplätzen auch in der Zulieferindustrie. In einigen Regionen ist diese Industrie die Haupteinnahmequelle. Die Mitgliedsunternehmen sind sich dieser Verantwortung bewusst und streben danach, die von ihnen in Deutschland und den Firmenstandorten aufgebauten Arbeitsplätze nachhaltig zu sichern. Die Mitgliedsunternehmen tragen ferner zur gesellschaftlichen Entwicklung bei, z.B. durch Förderung gemeinnütziger Zwecke. Die Mitgliedsunternehmen sind stets bestrebt, eine aktive Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben und ihr Handeln transparent zu gestalten. Ein Anspruch auf die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen besteht allerdings nicht. Die Edelmetallindustrie fordert alle Partner wie Regierungen, Umweltverbände, Nicht-Regierungsorganisationen, Beschäftigte, Kunden, Lieferanten, Presse und die weitere Öffentlichkeit zu einem konstruktiven Dialog auf.

Quelle: Verhaltenskodex der Fachvereinigung Edelmetalle e.V.

Erklärung zur REACH-Verordnung

Da die m&k gmbh weder Chemikalien herstellt noch importiert, fallen wir unter die Regelungen für sogenannte „Nachgeschaltete Anwender“.

Hieraus ergibt sich für uns weder eine Registrierungspflicht gemäß REACH noch die Pflicht zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern. Die von der m&k gmbh gelieferten Halb- und Fertigerzeugnisse enthalten, soweit nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, keine oder unter den maximalen Grenzen (nach REACH-Verordnung) liegende Verunreinigungen mit Stoffen der „Kandidatenliste“. Sollten von uns bezogene Halb- oder Fertigerzeugnisse unter die REACHVerordnung fallen, werden wir dies auf unseren Lieferdokumenten ausdrücklich festhalten und die benötigten Sicherheitsdatenblätter beilegen.

Eine genaue Aufschlüsselung der stofflichen Beschaffenheit bezogener Produkt kann kostenpflichtig als Werkszeugnis oder chemische Analyse bei der m&k gmbh in Auftrag gegeben werden. Wir bitten Sie, dies bei der Bestellung mit anzugeben. Eine nachträgliche Ausstellung ist in der Regel nicht möglich.

Erklärung zu RoHS - Richtlinie

Die von der m&k gmbh gelieferten Halb- und Fertigerzeugnisse enthalten, soweit nicht ausdrücklich darauf hingeiwesen wird, keine oder unter den maximalen Grenzen (nach RoHS-Richtlinie) liegende Verunreinigung durch folgende Stoffe:

Pb
– Blei
< 0,1%
Hg
– Quecksilber
< 0,1 %
Cd
– Cadmium
< 0,01 %
Cr+6
– sechswertiges Chrom
< 0, 1 %
PBB
– Polybromierte Biphenyle
< 0, 1 %
PBDE
– Polybromierte Diphenylether
< 0, 1 %
DEHP
– Bis(2-ethylhexyl)phthalat
< 0, 1 %
BBP
– Benzylbutylphthalat
< 0, 1 %
DBP
– Dibutylphthalat

 < 0, 1 %

DIBP
– Diisobutylphthalat
< 0, 1 %

Die genauere Auschlüsselung der stofflichen Beschaffenheit bezogener Produkte kann kostenpflichtig als Werkszeugnis oder chemische Analyse bei der m&k gbh in Auftrag gegeben werden. Wir bitten Sie, dies bei der Bestellung mit anzugeben. Eine nachträgliche Austellung ist in der Regel nicht möglich.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 036424 / 811-28 an.